in Ürzig an der Mosel

Hubertushöhe 4   D-54539 Ürzig   Tel: +49 (0)6532-2895  Mobil: 0160 4483 403   E-Mail: gaestehaus-petra@t-online.de

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Unser Gastaufnahmevertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

Abschnitt 1

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.

Abschnitt 2

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Abschnitt 3

Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Abschnitt 4.a

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

Abschnitt 4.b

Die Kosten für den Gast betragen bei Storno bzw. Nichtanreise:
übernachtung ohne Frühstück 80%

Abschnitt 5.a

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Abschnitt 5.b

Bis zu anderweitiger Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Abschnitt 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Abschnitt 6

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein.

Abschnitt 7

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wittlich.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!